Unanfechtbares Bargeschäft – Sanierungskredite
Zur Sicherung der Unternehmensfortführung sind zumeist Sanierungskredite seitens der Banken oder anderer Investoren notwendig. Um die für Darlehensausreichung bzw. die dafür erhaltenen Sicherheiten nicht einer möglichen Anfechtung durch einen etwaigen Insolvenzverwalter auszusetzen, ist insbesondere folgende Regelung in der Insolvenzordnung zu beachten: Das unanfechtbare Bargeschäft, § 142 Insolvenzordnung (InsO) Durch die Unanfechtbarkeit von Bargeschäften soll sichergestellt werden, dass der Schuldner auch in der wirtschaftlichen Krise nicht gänzlich vom Geschäftsverkehr ausgeschlossen wird.… mehr »