mein Xing Profil Button  Am 13.03.2015 fand die alljährliche Konferenz des Fachverbandes für Sanierungs- und Insolvenzberatung des BDU statt.

Videoreportage: https://www.youtube.com/watch?v=0F8Zv1sS5Vo&feature=youtu.be

Hier die wichtigsten Erkenntnisse:
Der Fachverband arbeitet aktuell an einem Standard für Sanierungsberatungen. Die sogenannten Grundlagen ordnungsgemäßer Restrukturierung und Sanierung (GoRS) sollen noch in 2015 diskutiert und abschließend veröffentlicht werden.

Ziel ist es, den Sanierungsberatern nach den inhaltlichen Kriterien (u.a. IDW S6 und S11) nun auch pragmatische und handlungsleitende Empfehlungen an die Hand zu geben.

Weitere Infos:  http://www.bdu.de/media/7502336/gorsbriefkopf.pdf

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Prof. Dr. Hanns Prütting, Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität Köln, ist auf die stark zunehmende Verschärfung des Insolvenzanfechtungen eingegangen. Dies wies er anhand vers. Urteile des BGH nach.

Chancen zur Abwendung bestehen für die Berater durch die Anwendung des Standards IDW S6 und der parallel fortlaufenden Dokumentation der Arbeitsergebnisse.

Ebenso sollten die Gläubiger die Vorlage eines Sanierungskonzeptes nach IDW S6 fordern, um einer etwaigen Anfechtung ihrer erhaltenen Zahlungen zu entgehen. Werden z.B. Stundungen vereinbart, unterstellt man nun dem Gläubiger, dass er von der Krise wusste. Somit ist eine Anfechtung durchaus wahrscheinlicher. Aus unserer Sicht dürften insbesondere Sozialversicherungsträger Konsequenzen daraus ziehen und tendenziell weniger Stundungsvereinbarungen treffen und eher einen Antrag auf Insolvenzanmeldung für den Schuldner stellen.

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Prof. Dr. Heribert Hirte, Mitglied des Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Berichterstatter Insolvenzrecht der CDU/CSU-Fraktion, stellte aber eine Anpassung des Insolvenzanfechtungsrechts in Aussicht.

Der aktuelle Stand:
Mitte März wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz an die Länder sowie die betroffenen Fachkreise und Verbände mit der Gelegenheit zur Stellungnahme versandt.

Insoweit sollte sich damit zumindest die Rechtssicherheit verbessern.

Weitere Infos:  http://www.bdu.de/media/7502335/treffpunkt-der-restrukturierungsexpertenneu.pdf