Insolvenzanfechtung: BGH stärkt Lieferanten durch präzisierte Rechtsprechung
Bei der Insolvenzanfechtung fordert Sie der Insolvenzverwalter auf, etwas zurückzuzahlen (§§ 129 – 147 InsO). Unter diesem Gesichtspunkt wird jede Ratenzahlungsvereinbarung eines Schuldnerunternehmens/Schuldners mit einem Gläubiger im später eröffneten Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter auf Anfechtbarkeit überprüft. Regelmäßig führt dies zur … Insolvenzanfechtung: BGH stärkt Lieferanten durch präzisierte Rechtsprechung weiterlesen
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