GRÜNDE FÜR DEN EINSATZ VON EXTERNEN SANIERUNGSBERATERN

Die Krise des eigenen Unternehmens ist für die Geschäftsleitung ein Ausnahmezustand, der mit dem eigentlichen Kerngeschäft wenig gemein hat. Die Führungsaufgabe, die sich zum Überwinden des einzelnen Sanierungsfalls stellt, ist sehr komplex. Zudem ist zu berück­sichtigen, dass die Krise oftmals durch das Management bedingt wurde.

Schon aus diesem Grund ist der Einsatz von externen Beratern bei der Sanierung dringend anzuraten.
Ein solcher Berater sollte unabhängig und objektiv sein.

Im Folgenden sind wichtige Gründe dargestellt, die für die Beauftragung eines externen Beraters sprechen:

Expertenwissen

Angesichts der Komplexität von Krisenursachen fehlt den Unternehmen meist die notwendige Erfahrung, Krisen aus eigener Kraft zu bewältigen. Deshalb ist ein umfassendes betriebs­wirtschaftliches Methodenwissen notwendig. Aufgabe ist es zunächst, vergangenheits-, gegenwarts- oder zukunftsorientierte Erkenntnisprobleme zu lösen. Mit Hilfe der von den Beratern gewonnenen Erkenntnis kann die Geschäftsführung die eigene Handlungsfähigkeit wieder herstellen, verbessern oder zielorientierter gestalten.

Geringes Vertrauen in das bestehende Management (Verstärkung Management)

In vielen Sanierungsfällen stellt sich heraus, dass das Vertrauen der Banken in die vorhandene Geschäfts­leitung teilweise geschwunden ist und der Ruf zumindest nach Unterstützung der bestehenden Besetzung laut wird. Dies gilt besonders, wenn bereits beschlossene Sanierungs­maßnahmen nicht oder nur unzureichend erfüllt werden. Dabei ist oft zu erkennen, dass sich im Management so genannte „Schönwetterkapitäne“ befinden, deren Managementstil und -rezepte zur Krisenbewältigung nicht taugen.

Objektivität

Bei der Sanierung sind oft einschneidende Maßnahmen zu treffen. Diese sind von einem neutralen Berater ohne Vorurteile, mit Distanz und mit geringeren Widerständen umzusetzen. Durch die eingefahrenen Strukturen und Meinungen über die Jahre hinweg bleibt die benötigte Objektivität im Unternehmen oft auf der Strecke bzw. wird gerne zum Vorteil „geschönt“.

Kapazität

Die Erstellung eines Sanierungskonzeptes und die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen erfordern erhebliche Zeitressourcen. Diese sind neben dem Tagesgeschäft bereitzustellen und können somit vom bestehenden Management kaum oder nicht ausreichend geleistet werden.

Geringe Chancen neue Manager zu finden

In der Unternehmenskrise ist es sehr schwierig, geeignete und umsetzungsstarke Manager von außen zu finden, die bereit sind, in das Unternehmen einzusteigen. Zu unsicher sind die zeitlichen und finanziellen Perspektiven und zu groß sind die Aufgaben bei der Krisenbeseitigung. Wechselwillige Manager könnten nur mit hohen Gehaltsversprechen gelockt werden, die aber aufgrund der angespannten Ertrags- und Liquiditätslage nicht zusätzlich erfüllt werden könnten. Zusätzlich besteht ein hoher Zeitdruck, der keine langen Such- und Einarbeitungsphasen dulden würde. Ebenso wäre ein „Besetzungsfehlschlag“ in einer Krisensituation existenzbedrohend.

Einsatz von Unternehmensberatern kann auch rechtlich notwendig sein

Für Unternehmen, vor allem für Vorstände und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, kann es nicht nur ökonomisch sinnvoll sein, externen betriebswirtschaftlichen Sachverstand hinzu­zuziehen. Oftmals ist dies auch rechtlich notwendig. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sich die Organe schadenersatzpflichtig gegenüber ihrem Unternehmen machen. Dies bestätigt auch ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg (AZ 1 U 34/03).

Hintergrund sind die strengen Vorschriften des § 43 GmbH-Gesetz und des § 91 Aktiengesetz. Vorstand und Geschäftsführung werden dabei verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Den Unterneh­mens­verantwortlichen wird demnach durchaus umfangreiches Ermessen bei geschäftlichen Entscheidungen eingeräumt – die Rechtsprechung verpflichtet aber zu möglichst fehlerfreiem Arbeiten. Somit entsteht gewissermaßen eine „Rechtspflicht zur Beratung.“ So ist bei unterneh­merischen Entscheidungen mit erkennbaren Risiken z. B. nicht nur eine Wirtschaft­lichkeits­berechnung zu erstellen, sondern auch darauf zu achten, dass diese unter objektiven und neutralen Maßstäben erfolgen. In diesem Zusammenhang weist das Urteil ausdrücklich darauf hin, dass ein „externer Sachverstand“ herangezogen werden muss. Je nach zu beurteilender Materie können dies Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater sein. Dabei gilt es, den externen Sachverstand besonders sorgfältig auszuwählen: Wenn der Rahmen des üblicher­weise zulässigen unternehmerischen Risikos überschritten wird, muss der Experte von außen auch fachlich über jeden Zweifel erhaben sein.

Damit ist sichergestellt, dass die von der Rechtsprechung geforderte Absicherung der Grundlage der unternehmerischen Entscheidung umfassend und fundiert erfolgt. Die offenkundig fehler­hafte Auswahl eines Beraters kann doppelt negative Konsequenzen haben. Zum einen birgt die falsche Auswahl das wirtschaftliche Risiko betriebswirtschaftlich falscher Entscheidungen, zum anderen kann sich die Geschäftsleitung nicht ausreichend gegen Schadenersatzansprüche schützen.

Fazit: Einsatz eines externen Beraters in der Sanierung ist notwendig

Je näher die Unternehmenskrise an den Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung herankommt – je später also Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens ergriffen werden, umso wichtiger ist es, dass die Restrukturierung wie aus einem Guss vorbereitet und durchgeführt wird. Dies erfordert einen hohen Einsatz an Ressourcen. Gerade an diesen Ressourcen mangelt es den krisengeschüttelten KMUs. Nicht nur finanziell, sondern auch hinsichtlich der personellen Kapazitäten und der Motivation der Belegschaft, vor allem jedoch der Leistungsträger. Hieraus wird deutlich, dass eine Restrukturierung umso mehr die Verstärkung durch externes Know-how und externe Kapazitäten erfordert, je weiter die Sanierung hinausgeschoben wird. Notwendig ist somit die Einschaltung eines externen Beraters.

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