„DIGITAL JETZT“ – NEUES FÖRDERPROGRAMM FÜR DIE DIGITALISIERUNG VON KMU

Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, dass der Digitalisierungsgrad im deutschen Mittelstand noch sehr schwach ist. Viele kleine und mittelständische Unternehmen haben heute ebenfalls erkannt, dass digitale Technologien und geschulte Mitarbeiter, die mir diesen Technologie und digitalen Prozessen arbeiten können inzwischen unerlässlich sind um weiterhin wettbewerbsfähig zu sein und auch in der Zukunft ein tragfähiges Geschäftsmodell zu haben.

Doch vielen vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlen gerade jetzt während der Corona-Krise schlichtweg die finanziellen Mittel, um in digitale Technologien und in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu investieren.

Damit nicht nur große Konzerne die Potentiale der Digitalisierung ausschöpfen können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das neues Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ins Leben gerufen. Gefördert werden sowohl die Investition in neue digitale Technologien als auch die Weiterbildung von Beschäftigten in digitalen Kompetenzen.

Wer die Förderung beantragen kann, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und was Sie beim Antrag beachten müssen erklären wir in unserem neusten Blogbeitrag:

Was kann gefördert werden?

Das Förderprogramm gliedert sich in zwei Fördermodule: Das erste Fördermodul „Investition in digitale Technologien“ unterstützt Unternehmen bei der Investition in digitale Technologien, also in Soft- und Hardware. Hierdurch sollen die Prozesse im Unternehmen wesentlich digitalisiert werden. Das zweite Fördermodul „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ zielt auf die Weitbildung von Beschäftigten im Umgang mit digitalen Technologien ab. Getreu dem Motto „ein System ist nur so gut wie sein Anwender“ soll hierdurch sichergestellt werden, dass in den Unternehmen nicht nur digitale Prozesse eingeführt werden, sondern auch, dass diese auch von den entsprechenden Mitarbeitern verstanden und ausgeführt werden können.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen. Außerdem müssen die Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgen soll. Weiterhin darf das Digitalisierungsvorhaben noch nicht begonnen worden sein. Nach Bewilligung durch das BMWi muss das Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden und die Verwendung der Fördermittel müssen nachgewiesen werden.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro im ersten Fördermodul und 3.000 Euro im zweiten Fördermodul. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten:

  • Bis 50 Mitarbeitende: 50 Prozent Förderung
  • Bis 250 Mitarbeitende: 45 Prozent Förderung
  • Bis 499 Mitarbeitende: 40 Prozent Förderung

Danach, also ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten:

  • Bis 50 Mitarbeitende: 40 Prozent Förderung
  • Bis 250 Mitarbeitende: 35 Prozent Förderung
  • Bis 499 Mitarbeitende: 30 Prozent Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Antrag kann ab dem 07. September 2020 über ein elektronisches Antragsformular des BMWi gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans. In diesem soll das Digitalisierungsvorhaben detailliert beschrieben werden. Insbesondere sollte hierbei auf die gewünschten Synergieeffekte zwischen IT-Anwendungen in den unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens sowie die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen eingegangen werden.

Planen Sie gerade die Investition in neue digitale Technologien oder wollten Sie in der Zukunft ihre Mitarbeiter in den beschriebenen Bereichen schulen? Zögern Sie nicht uns anzusprechen. Gerne beraten wir Sie persönlich bezüglich dieses Förderprogramms. Wir freuen uns von Ihnen zu hören oder zu lesen.

IHR ANSPRECHPARTNER

ANDRÉ WÖBER

Diplom-Betriebswirt (FH) Geschäftsführer und Senior Berater

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