mein Xing Profil - Andé Wöber  Das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer hat am 27.03.2015 auf seiner Internetseite veröffentlicht, dass der bislang als IDW ES 11 veröffentlichte Entwurf eines Standards zur Beurteilung der Insolvenzantragsgründe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit nun als endgültige Version im April 2015 veröffentlicht wird. Der neue Standard greift aktuelle Rechtsprechungen auf und diskutiert die in der Literatur vorhandenen Zweifelsfragen.

Insgesamt verfolgt das IDW dabei eine eher konservative Sichtweise und formuliert dies auf der Internetseite des IDW wie folgt: „Nach IDW S 11 ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, wenn es eine auch nur geringfügige Liquiditätslücke von wenigen Prozent der zum Stichtag fälligen Verpflichtungen auf Dauer nicht vollständig schließen kann. Entgegen der im Schrifttum zum Teil vertretenen Auffassung sind nach IDW S 11 in dem für die Beurteilung der Insolvenzreife erforderlichen Finanzplan auch künftige Zahlungsausgänge zwingend zu berücksichtigen.“¹

Im Vergleich zum bislang veröffentlichten Entwurf hat der IDW in seiner Mitteilung berichtet, dass in der Endversion neben einigen Klarstellungen eine Konkretisierung des Prognosehorizonts vorgenommen wurde. „Während bei der Überschuldungsprüfung regelmäßig das laufende und folgende Geschäftsjahr zu berücksichtigen sind, kann der Prognosehorizont bei der Beurteilung der drohenden Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise dann kürzer sein, wenn zum Beurteilungsstichtag nur kurzfristige Verbindlichkeiten bestehen.“²

Der neue Standard IDW S 11 ersetzt sowohl den IDW PS 800 als auch den IDW FAR 1/1996.

 

¹, ² Internetseite IDW, 27.03.2015 abgefragt am 30.03.2015 – http://www.idw.de/idw/portal/d643778/index.jsp