Kreditvergabe in der Krise nur mit Sanierungsgutachten! (MaRisk)
Gemäß dem MaRisk ist eine Kreditvergabe – sogar eine Kreditverlängerung – bei einem in die Krise geratenen Unternehmen nicht ohne Weiteres möglich (BTO 1.2.5 Behandlung von Problemkrediten). Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA), abgekürzt MaRisk (BA), sind Verwaltungsanweisungen, die mit einem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten veröffentlicht wurden. Sie wurden von der BaFin erstmals mit Rundschreiben 18/2005 vom 20. Dezember 2005… mehr »