Zum Jahresende 2014 sind die Richtlinien zur Beratungsförderung ausgelaufen. In 2014 begonnene Beratungen können aber noch bis 31.03.2015 abgeschlossen und eingereicht werden.
Neuste Erkenntnisse zu neuen Richtlinien oder bzgl. einer Verlängerung der bisherigen Richtlinien soll die nächsten Tage erfolgen. So schreibt die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH auf ihrer Interentseite folgende Information:
„Es ist beabsichtigt, die alten Richtlinien um ein Jahr zu verlängern. Der entsprechende Entwurf liegt dem Finanzministerium derzeit vor. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich Ende Januar zu rechnen. Dann wird auch entschieden, ob die Richtlinien rückwirkend zum 01.01.2015 oder erst ab dem Tag der Veröffentlichung in Kraft treten. Die technischen Voraussetzungen für eine Antragstellung wurden zwischenzeitlich geschaffen. Anträge für Vorgänge aus 2015 können daher vorsorglich gestellt werden. Ob sie gefördert werden können, ist aber von der Entscheidung des Finanzministeriums über die Rückwirkung abhängig.“ (Quelle: www.foerder-bds.de, abgefragt am 27.01.2015)
Die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH fungiert als Leitstelle für das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), welches dann letztendlich die Auszahlung der Fördergelder vornimmt.