GRÜNDE FÜR DEN EINSATZ VON EXTERNEN SANIERUNGSBERATERN
Die Krise des eigenen Unternehmens ist für die Geschäftsleitung ein Ausnahmezustand, der mit dem eigentlichen Kerngeschäft wenig gemein hat. Die Führungsaufgabe, die sich zum Überwinden des einzelnen Sanierungsfalls stellt, ist sehr komplex. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Krise oftmals durch das Management bedingt wurde.
Schon aus diesem Grund ist der Einsatz von externen Beratern bei der Sanierung dringend anzuraten.
Ein solcher Berater sollte unabhängig und objektiv sein.
Im Folgenden sind wichtige Gründe dargestellt, die für die Beauftragung eines externen Beraters sprechen:
Expertenwissen
Geringes Vertrauen in das bestehende Management (Verstärkung Management)
Objektivität
Kapazität
Geringe Chancen neue Manager zu finden
Einsatz von Unternehmensberatern kann auch rechtlich notwendig sein
Für Unternehmen, vor allem für Vorstände und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, kann es nicht nur ökonomisch sinnvoll sein, externen betriebswirtschaftlichen Sachverstand hinzuzuziehen. Oftmals ist dies auch rechtlich notwendig. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sich die Organe schadenersatzpflichtig gegenüber ihrem Unternehmen machen. Dies bestätigt auch ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg (AZ 1 U 34/03).
Hintergrund sind die strengen Vorschriften des § 43 GmbH-Gesetz und des § 91 Aktiengesetz. Vorstand und Geschäftsführung werden dabei verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Den Unternehmensverantwortlichen wird demnach durchaus umfangreiches Ermessen bei geschäftlichen Entscheidungen eingeräumt – die Rechtsprechung verpflichtet aber zu möglichst fehlerfreiem Arbeiten. Somit entsteht gewissermaßen eine „Rechtspflicht zur Beratung.“ So ist bei unternehmerischen Entscheidungen mit erkennbaren Risiken z. B. nicht nur eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen, sondern auch darauf zu achten, dass diese unter objektiven und neutralen Maßstäben erfolgen. In diesem Zusammenhang weist das Urteil ausdrücklich darauf hin, dass ein „externer Sachverstand“ herangezogen werden muss. Je nach zu beurteilender Materie können dies Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater sein. Dabei gilt es, den externen Sachverstand besonders sorgfältig auszuwählen: Wenn der Rahmen des üblicherweise zulässigen unternehmerischen Risikos überschritten wird, muss der Experte von außen auch fachlich über jeden Zweifel erhaben sein.
Damit ist sichergestellt, dass die von der Rechtsprechung geforderte Absicherung der Grundlage der unternehmerischen Entscheidung umfassend und fundiert erfolgt. Die offenkundig fehlerhafte Auswahl eines Beraters kann doppelt negative Konsequenzen haben. Zum einen birgt die falsche Auswahl das wirtschaftliche Risiko betriebswirtschaftlich falscher Entscheidungen, zum anderen kann sich die Geschäftsleitung nicht ausreichend gegen Schadenersatzansprüche schützen.
Fazit: Einsatz eines externen Beraters in der Sanierung ist notwendig
Je näher die Unternehmenskrise an den Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung herankommt – je später also Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens ergriffen werden, umso wichtiger ist es, dass die Restrukturierung wie aus einem Guss vorbereitet und durchgeführt wird. Dies erfordert einen hohen Einsatz an Ressourcen. Gerade an diesen Ressourcen mangelt es den krisengeschüttelten KMUs. Nicht nur finanziell, sondern auch hinsichtlich der personellen Kapazitäten und der Motivation der Belegschaft, vor allem jedoch der Leistungsträger. Hieraus wird deutlich, dass eine Restrukturierung umso mehr die Verstärkung durch externes Know-how und externe Kapazitäten erfordert, je weiter die Sanierung hinausgeschoben wird. Notwendig ist somit die Einschaltung eines externen Beraters.
MEHRWERTE UND VORTEILE
Durch das Erkennen, Nutzen und Ausbauen von Stärken schaffen wir einen unschlagbaren Garanten für Erfolg: Produktqualität, Produktinnovation und Kundenbindung. Dabei ist es ebenso wichtig, Schwachpunkte dingfest zu machen, um diese in gewinnbringende Stärken umzuwandeln.