Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hat einen neuen Entwurf des IDW S 6 verabschiedet, der bis zum 31.01.2018 zur Diskussion freigegeben ist. Dieser Standard beschreibt die Anforderungen, die bei der Erstellung eines Sanierungskonzepts berücksichtigt werden müssen.

Grundlegend wird sich an den aktuell gültigen Anforderungen nichts ändern. Vielmehr werden die Ausführungen der zu erläuternden Grundlagen gekürzt und/oder gestrichen. Dazu gehören beispielsweise die unterschiedlichen Krisenstadien und die Maßnahmen zu deren Überwindung. Hierdurch soll die Lesbarkeit und Klarheit des Standards verbessert werden.
Da die bisherigen Erläuterungen durchaus bedeutsam sind, werden die gestrichenen Teile weiterhin in den unverbindlichen Fragen und Antworten enthalten bleiben, die mit der finalen Neufassung des Standards veröffentlicht werden sollen.
Zudem stellt die Neufassung des Entwurfs einzelne Details klar, wie beispielsweise, dass für die Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung insb. bilanzielle Größen maßgeblich sind. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die Anforderungen des Sanierungskonzepts auch für KMU anzuwenden sind, die Detailtiefe jedoch angepasst werden kann.
Mitte 2018 kann mit der endgültigen Neufassung des IDW S 6 gerechnet werden.

Dieser Beitrag wurde in Anlehnung an den Entwurf der Neufassung des IDW Standards 6 erstellt, welcher unter: https://www.idw.de/blob/103770/63e0d990f527a23b930d6ca7f51563ec/idw-es-6-nf-data.pdf kostenlos zum Download zur Verfügung steht.