mein Xing Profil Button Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat heute darüber informiert, dass die bis zum Ende des letzten Jahres geltenden Richtlinien zur Beratungs- und Schulungsförderung um ein Jahr verlängert wurden. Anträge auf Förderung einer Beratung oder einer Schulung, die ab dem 01.01.2015 begonnen wurden, können somit gefördert werden.

Da die verlängerten Richtlinien gegenwärtig noch nicht vorliegen, wird zum aktuellen Zeitpunkt (gemäß der Leitstelle Zentralverband des Deutschen Handwerks) davon ausgegangen, dass der Inhalt gleich geblieben ist und sich nur der Förderzeitraum von drei auf vier Jahre verlängert hat.

Dies bedeutet, dass Unternehmen z.B. im Zeitraum von vier Jahren z.B. insgesamt zweimal eine „Allgemeine Beratung“ zu verschiedenen Themenstellungen fördern lassen können.