mein Xing Profil Button  Die GoRS ersetzen dabei nicht bereits vorhandene Standards, etwa die des IDW S 6 für Sanierungsgutachten. Vielmehr sollen die GoRS die bereits vorhandenen Standards und die diversen weiteren Rahmenbedingungen unter einem vom Restrukturierungs- und Sanierungsprozess bestimmten Überbau sinnvoll miteinander verknüpfen.

Maßgeblicher Initiator und Ersteller der GoRS sind die Mitgliedsunternehmen des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung.

Link zum BDU-Entwurf: http://www.bdu.de/media/7502378/entwurf-gors-2015-03.pdf

Folgende Punkte möchten wir dabei aus dem Entwurf herausgreifen. Diese sollen im wesentlich den Ablauf einer Sanierungsberatung von der Anbahnung bis zur Umsetzung beschreiben.

  • Vor Beratungsbeginn sind kostenfreies Erstgespräch zu führen und schriftliches Angebot vorzulegen
  • Das Angebot muss u.a. über Ist-Situation im Unternehmen, Beratungskonzept mit Meilensteinen, zu erwartendes Ergebnis und Beratungskosten aufklären. Zudem ist das Angebot der jeweiligen Beratungsphase (Restrukturierung, Sanierung oder Nachsorge) entsprechend anzupassen.
  • Der Berater sollte umfängliche Sanierungskompetenz vorweisen können und den individuellen Anforderungen gerecht werden können.Dies gilt es vor Beratungsbeginn zu prüfen und im Angebot darzustellen. (Nachweise können auch die Zertifizierungen durch das Institut der Unternehmensberater sein. http://www.idu.eu/
    Die Mitarbeiter der Corpass bilden sich fortlaufend fort und verfügen über unterschiedliche Kenntnisse bzw. Zertifizierungen welche innerhalb der Corpass vereint werden.Hierzu zählen beispielsweise:
    > Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater
    > Master of Business Consulting
    > Zertifizierter CMC/BDU-Berater
  • Bei Restrukturierungs- und Sanierungsberatungen sind zu Beginn stets etwaige Insolvenzanmeldegründe nach den Vorgaben des IDW S11 festzustellen und ggfs. zu beseitigen.
  • Sollten keine Insolvenzanmeldegründe vorliegen ist nach den Vorgaben des IDW S6 das Unternehmen zu analysieren und ein Sanierungskonzept zu erstellen. Bestandteil des Konzeptes muss immer eine integrierte Finanzplanung sein.
  • Bei der Beratung sind auch stets die Interessen aller Stakeholder (wie z.B. Gesellschafter, Mitarbeiter, Banken, Kunden, Lieferanten) zu berücksichtigen.
  • Die Beratungsergebnisse sind fortlaufend schriftlich in Protokollen zu dokumentieren und abschließend in dem Sanierungskonzept darzustellen.

Aktuell werden nun verschiedene Verbände, Banken und weitere Experten zu dem Entwurf befragt. Änderungen bzw. Ergänzungen sollen dann im Sommer eingearbeitet und der Standard dann abschließend im November 2015 veröffentlicht werden.

Wir, die Corpass, arbeiten seit Jahren nach diesen Punkten, wenn gleich wir uns natürlich ständig weiterentwickeln dürfen.