mein Xing Profil Button  Auch uns Sanierungsberater hat es schon mal erwischt.

Sind Ihre Zahlungseingänge sicher vor einer möglichen Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter?

 

Hintergrund

Die Problematik der Insolvenzanfechtung wird für Unternehmen immer mehr spürbar.

Gerät ein Unternehmen in Insolvenz und es wird ein Insolvenzverwalter bestellt,

schaut dieser u.a. welche Zahlungen der Vergangenheit er anfechten und zurückfordern kann.

Sein Ziel ist es, die Masse, zur Verteilung unter den Gläubigern, zu erhöhen.

 

Für Lieferanten des insolventen Unternehmens kann dies dann aber zur Rückforderung der

eingegangen Zahlungen, möglicherweise rückwirkend bis zu 10 Jahren, führen.

Diese Anfechtung kann erfolgen, wenn der Lieferant von der Liquiditätskrise des Kunden wusste.

 

Hier liegt die Beweislast beim Lieferanten. Er muss belegen, dass er nicht von der Krise wusste.

Dem Insolvenzverwalter genügen jedoch Indizien wie z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen.

Liegen diese vor, wird bzw. muss er versuchen Zahlungen an den Lieferant anzufechten bzw. zurückzufordern.

 

Somit können durch die deutsche Insolvenzordnung (§ 133 Abs. 1 der Insolvenzordnung)

und deren derzeitige Auslegung auch gesunde Unternehmen in die eigene Insolvenz geführt werden.

 

Weitere Infos

Bericht ARD Magazin Plus Minus

http://www.ardmediathek.de/tv/Plusminus/Folgen-absurder-Insolvenzrechtsversch%C3%A4rf/Das-Erste/Video?documentId=29466732&bcastId=432744

Info der Creditreform

http://www.creditreform-aschaffenburg.de/nc/news/news/news-list/details/news-detail/sorgenkind-insolvenzanfechtung.html

 

Erste Lösungsansätze

Aktuell wird das Thema im dt. Justizministerium bearbeitet und an Lösungsansätzen gearbeitet.

Bis zu einer etwaigen Entschärfung der Auslegung des §133 InsO sollten Sie aber selbst Gegenmaßnahmen ergreifen:

  • Verzicht auf fortlaufende Mahnungen oder gar Stundungs- bzw. Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Verbessertes Forderungsmanagement
    •  zur Schaffung von Transparenz
    • als klare Handlungsgrundlage
    • mit Ziel eines schnellen Eingangs der offenen Forderungen
  • Offene Kundengespräche mit Regelung der Zahlungen

Bei Fragen zum Thema können Sie uns gerne ansprechen.