Auch uns Sanierungsberater hat es schon mal erwischt.
Sind Ihre Zahlungseingänge sicher vor einer möglichen Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter?
Hintergrund
Die Problematik der Insolvenzanfechtung wird für Unternehmen immer mehr spürbar.
Gerät ein Unternehmen in Insolvenz und es wird ein Insolvenzverwalter bestellt,
schaut dieser u.a. welche Zahlungen der Vergangenheit er anfechten und zurückfordern kann.
Sein Ziel ist es, die Masse, zur Verteilung unter den Gläubigern, zu erhöhen.
Für Lieferanten des insolventen Unternehmens kann dies dann aber zur Rückforderung der
eingegangen Zahlungen, möglicherweise rückwirkend bis zu 10 Jahren, führen.
Diese Anfechtung kann erfolgen, wenn der Lieferant von der Liquiditätskrise des Kunden wusste.
Hier liegt die Beweislast beim Lieferanten. Er muss belegen, dass er nicht von der Krise wusste.
Dem Insolvenzverwalter genügen jedoch Indizien wie z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen.
Liegen diese vor, wird bzw. muss er versuchen Zahlungen an den Lieferant anzufechten bzw. zurückzufordern.
Somit können durch die deutsche Insolvenzordnung (§ 133 Abs. 1 der Insolvenzordnung)
und deren derzeitige Auslegung auch gesunde Unternehmen in die eigene Insolvenz geführt werden.
Weitere Infos
Bericht ARD Magazin Plus Minus
Info der Creditreform
Erste Lösungsansätze
Aktuell wird das Thema im dt. Justizministerium bearbeitet und an Lösungsansätzen gearbeitet.
Bis zu einer etwaigen Entschärfung der Auslegung des §133 InsO sollten Sie aber selbst Gegenmaßnahmen ergreifen:
- Verzicht auf fortlaufende Mahnungen oder gar Stundungs- bzw. Ratenzahlungsvereinbarungen
- Bei Kunden mit Forderungen älter als 30 Tagen
Eintreibung der jeweils aktuellsten Rechnungen innerhalb max. 30 Tage
(sog. Bargeschäft nach §142 InsO = Direkter Austausch von Leistung und Gegenleistung
siehe auch unterer Teil Blogbeitrag: https://www.corpass.de/bargeschaeft-zur-absicherung-des-beratungshonorars/ )
- Verbessertes Forderungsmanagement
- zur Schaffung von Transparenz
- als klare Handlungsgrundlage
- mit Ziel eines schnellen Eingangs der offenen Forderungen
- Offene Kundengespräche mit Regelung der Zahlungen
Bei Fragen zum Thema können Sie uns gerne ansprechen.