Mit Beginn des Jahres wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet.
Wer wird gefördert?
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- Jungunternehmen:
junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind - Bestandsunternehmen:
Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung - Unternehmen in Schwierigkeiten:
Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter
Was wird gefördert?
> Bei Jung- und Bestandsunternehmen werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung bezuschusst.
> Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Bei der Beratung von Unternehmen in Schwierigkeiten kann eine sogenannte Folgeberatung mit einem erneuten Zuschuss von max. 2.700 € beantragt werden.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
- Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
- Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen.
- Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis.
- Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden.
- Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
- ein ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung,
- das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten),
- ein Beratungsbericht des Beraters,
- die Rechnung des Beratungsunternehmens und
- der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.
Mehr Infos unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/
…oder rufen Sie uns bei Fragen gerne an.
Unsere Ansprechpartnerin zum Thema Beratungsförderung:
Melanie Heyl
Tel. 06021 – 4510 – 18
Mail: m.heyl@corpass.de