IDW ES 11 – Beurteilung des Vorliegens von Insolvenztatbeständen
Für die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen hat die verspätete bzw. unterlassene Insolvenzantragstellung bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nach § 15 a der Insolvenzordnung (InsO) strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Die strafrechtlichen Konsequenzen unterstreichen die Bedeutung der sachgerechten und frühzeitigen Beurteilung [...]