NOTWENDIGKEIT EINFÜHRUNG EINES FRÜHWARNSYSTEMS FÜR UNTERNEHMEN

Gründe für die Einführung

  • Aktuelle Anlässe
    Durch ein Frühwarnsystem hätten Krisen oder Veränderungen von Megatrends wie die in der Automobilindustrie, einhergehend mit den Veränderungen beim Antrieb oder der Digitalisierung, von vielen betroffenen Automobilzulieferern früher erkannt werden können.
    Die aktuelle Coronakrise, mit hier z.B. Produktionsstopps und entsprechenden Absatzreduzierungen wirkt nun wie ein zusätzlicher „Brandbeschleuniger“.
  • Gesetzliche Vorgaben
    Pflicht zur Einführung eines Frühwarnsystems für juristische Personen ab 01.01.2021 gem. § 1 Abs. 1 StaRUG
    Bisher ergab sich die Notwendigkeit eines Frühwarnsystems aus den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes, welcher eine erhöhte Sorgfaltspflicht aufgrund seiner besonderen Sachkunde und Geschäftserfahrung hat (siehe § 347 Abs. 1 S. 1 HGB). Nun führt das StaRUG den Begriff eines Frühwarnsystems konkret ein und verankert die Pflicht in Gesetzestext (siehe § 1 Abs. 1 StaRUG). Zum Jahreswechsel 2020/2021 hat der Gesetzgeber ein neues Gesetz veröffentlicht, welches die Geschäftsleitung von juristischen Personen in die Pflicht zur Krisenfrüherkennung nimmt. Das sogenannte Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, nimmt Geschäftsleiter ab 01.01.2021 in die Pflicht fortlaufend die Entwicklungen, welche den Fortbestand der Unternehmung gefährden könnten, zu überwachen. Das Bedeutet, dass auch ein Unternehmen, welches nicht in einer Krise steckt, entsprechende Frühwarnsysteme haben muss, um eine Krise erkennen zu können. Darüber hinaus müssen geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden und Bericht an die Überwachungsorgane des Unternehmens erstattet werden, falls solche Entwicklungen erkennbar sind. Andernfalls verletzten die Geschäftsleiter damit ihre Pflicht.
  • Unternehmerisches Interesse
    Das unternehmerische Ziel eines jeden Geschäftsleiters sollte es ohnehin sein einen fortlaufenden Überblick mit frühzeitiger Reaktionsmöglichkeit zu haben. Dies ist mithilfe eines Frühwarnsystems

AUFBAU EINES FRÜHWARNSYSTEMS

Risikomanagementsystem (alle pot. Risiken)

Ein funktionierendes und hilfreiches Frühwarnsystem kann nur eingeführt werden, wenn Klarheit darüber herrscht welche Risiken existieren und wie diese Risiken das Unternehmen gefährden könnten.

Zuerst ist ein Risikomanagementsystem einzuführen.

So sind dabei zunächst alle potenziellen Risken aufzunehmen, diese nach ihrer Gefährlichkeit zu bewerten und eine Eintrittswahrscheinlichkeit einzuschätzen.

Dabei ist zu prüfen,

  • welche Risiken generell zu vermeiden sind,
  • welche Risiken durch z.B. Versicherungen vermindert werden können
  • und wie weitere Risiken bestmöglich „gemanagt“ werden können

Der Risikomanagementprozess sollte auf Geschäftsführerebene verankert und fortlaufend gepflegt werden.
Dadurch ist der erste Schritt für ein gutes Früherkennungssystem getan.

Schaubild: Aufbau eines Risikomanagementsystems

Quelle: CORPASS

Controlling / mtl. Reporting

Um eine Krise beurteilen zu können ist es wichtig festzulegen wie einzelne Krisenindikatoren gemessen werden können. Dafür müssen entsprechende KPIs gebildet und überwacht werden. Die Grundlagen für ein entsprechendes Frühwarnsystem bilden aber vor allem die jährliche Entwicklung und Weiterentwicklung des Unternehmensleitbildes, die integrierte Finanzplanung sowie das monatliche Controlling und Reporting. Dadurch ist es möglich direkte Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens bestmöglich abzubilden und die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu beurteilen.

BERATUNGSANGEBOT

Haben Sie Interesse an dem Aufbau eines Frühwarnsystems mit Einführung eines Risikomanagements und Controllings? Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an. Wir können Sie dabei gerne unterstützen, sodass Sie Ihre Risiken gut in den Griff bekommen!

Wie gehen wir vor:
Aufbau und Einführung eines Risikomanagementsystems

  • Identifikation und Bewertung der Risiken
  • Einschätzung zur ggf. vorhandenen Versicherungsanalyse
  • Aufbau eines Risikomanagementsystems
  • Übergabe Tool zur weiteren Verwendung

Anleitung zum Aufbau eines Controllings, mtl. Reportings

  • Prüfung Leitbild
  • Prüfung Finanzplanung
  • Einführung Reporting(-vorlage)
  • Übergabe Tool zur weiteren Verwendung

Dokumentation in einem Beratungsbericht
Einbeziehung von Fördermitteln

IHR ANSPRECHPARTNER

OLIVER SIEBENLIST

Diplom-Betriebswirt (FH) Geschäftsführer und Senior Berater

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