CORONA KFW-SCHNELLKREDIT

Zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen mussten im Zuge der Corona-Krise ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken. Diesen Unternehmen hilft die KfW mit speziellen Corona-Krediten. Hierbei wurde der KfW-Schnellkredit ins Leben gerufen und richtet sich an alle Unternehmen, Selbstständige sowie Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen. Diese frischen Mittel können sowohl für Anschaffungen (Investitionen) als auch für die laufenden Kosten (Betriebsmittel) genutzt werden. Dabei wird der Kredit zu 100% durch eine Garantie des Bundes abgesichert und erhöht somit deutlich die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

Wer die Förderung beantragen kann, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und was Sie beim Antrag beachten müssen erklären wir in unserem neusten Blogbeitrag:

Wer kann gefördert werden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Mit dem KfW-Schnellkredit werden Selbstständige, Unternehmen und Freiberufler mit mehr als 10 Mitarbeitern gefördert. Dabei müssen diese mindestens seit Januar 2019 am Markt bestehen und in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. (sofern Ihr Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen)

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren, also vor Beginn der Corona-Krise und wenn Sie während der Kredit­laufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten. Darüber hinaus kann es nicht von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind.

Um herausfinden zu können, ob das jeweilige Unternehmen in Schwierigkeiten steckt, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Angaben gegenüber dem Finanzierungspartner zur Einschätzung, dass zum 31.12.2019 kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ vorlag
  • Bis zum 31.12.2019 müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, d.h. keine ungeregelten Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen und keine Insolvenzantragspflicht zum 31.12.2019 sowie keine Absicht, in den nächsten drei Monaten freiwillig einen Insolvenzantrag zu stellen
  • Angaben, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet, beantragt oder ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde und kein sonstiges laufendes Verfahren zur Liquidation des Unternehmens vorliegt

Wie hoch ist der max. Kreditbetrag und die Laufzeit?

Der Kreditbetrag je Unternehmensgruppe darf höchstens 25 % des Jahresumsatzes 2019 betragen, maximal jedoch 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 Mitarbeitern und maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit einer Beschäftigtenzahl von über 50 Mitarbeitern.

Ein förderfähiges Unternehmen kann diesen Kredit ohne Risikoprüfung erhalten. Darüber hinaus ist keine Sicherheiten-Stellung durch den Kreditnehmer notwendig. In Hinblick auf die Laufzeit kann eine maximale Dauer von bis zu 10 Jahren festgelegt und auf Wunsch des Kreditnehmers bis zu zwei tilgungsfreien Jahren vereinbart werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

 

Besondere Bedingungen und Förderausschlüsse:

Während der Kreditlaufzeit dürfen keine Entnahmen, Gewinn- und Dividendenausschüttungen, Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an die Gesellschafter, Rückführung von Gesellschafterdarlehen sowie deren Zinszahlung während der Kreditlaufzeit geleistet werden. Vergütung für Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter dürfen während der Laufzeit des Kredits höchstens 150.000 Euro pro Geschäftsjahr und pro Person betragen.

Zu den Verwendungsverboten zählt u.a.: Umschuldungen, Ablösung von Kreditlinienbeanspruchung, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen sowie Prolongationen und Kombinationen mit KfW-/ERP-Krediten bis zum 31.12.2020.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder falls wir Sie in der aktuellen Krise beraten können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

 

IHR ANSPRECHPARTNER

ANDRÉ WÖBER

Diplom-Betriebswirt (FH) Geschäftsführer und Senior Berater

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